Maklerauftrag vergleichen
Prüft Leistung, Laufzeit, Bindung, Vergütung und Beendigungsmöglichkeiten.
Alleinauftrag als konkrete Entscheidung
Leistung, Laufzeit, Alleinbindung, Vergütung, Aufwendungsersatz und Kündigung. Für Alleinauftrag zählt nicht die Unterlagenmenge; entscheidend ist ihre Eignung für Nachweistätigkeit, das konkrete Objekt und den Zeitpunkt. Ein Hinweis zu Vermittlungstätigkeit wird belastbar, wenn Herkunft, Datum und Vertragspartei bei Provisionsfälligkeit feststehen. Der Kurzbefund „Prüft Leistung, Laufzeit, Bindung, Vergütung und Beendigungsmöglichkeiten.“ grenzt Laufzeitklausel ein, ohne das Ergebnis vorwegzunehmen. Abweichende Fassungen zu Aufwendungsersatz bleiben nebeneinander, bis ihr Verhältnis geklärt ist.
Unterlagen mit Aussagegrenzen lesen
Die Dokumentenspur beginnt bei Vermittlungstätigkeit und führt über Provisionsfälligkeit zu den Angaben, die eine Entscheidung verändern können. Dabei wird jede Fundstelle mit Aussteller, Seitennummer und Stand notiert. Eine Aussage über Laufzeitklausel darf nicht auf einen anderen Zeitraum, ein Nachbarobjekt oder eine bloße Werbeformulierung übertragen werden. Wo ein Dokument Aufwendungsersatz nur erwähnt, aber nicht erklärt, entsteht eine konkrete Rückfrage statt einer stillen Annahme.
Vergleichsmaßstab festlegen
identische Verkaufssituation und konkrete Gegenleistungen vergleichen. Beim Merkmal Alleinauftrag gehören Einheit, Bezugszeitraum und enthaltene Leistung in dieselbe Zeile; für Provisionsfälligkeit werden dagegen Zustand, Prüfweg und erkennbare Einschränkungen festgehalten. So bleibt sichtbar, ob zwei Werte wirklich vergleichbar sind. Ein günstigerer Einzelwert bei Laufzeitklausel kann durch eine andere Frist, eine fehlende Leistung oder eine spätere Belastung relativiert werden. Nicht vergleichbare Felder erhalten keinen künstlichen Punktwert.
Prüfweg für diese Akte
- Die maßgebliche Fassung zu Alleinauftrag direkt bei der zuständigen Stelle oder Vertragspartei anfordern und ihren Stand festhalten.
- Angaben zu Nachweistätigkeit mit Objekt, Vertragsentwurf oder Registerstelle abgleichen und Widersprüche markieren.
- Für Vermittlungstätigkeit eine zweite, sachlich passende Quelle oder qualifizierte Fachperson heranziehen.
- Die offene Frage zu Aufwendungsersatz mit Verantwortlichem, Frist und Folge für Budget oder Vertrag dokumentieren.
Primär- und Fachquellen für diesen Prüfpfad: § 656a BGB – Maklervertrag Textform; Bürgerliches Gesetzbuch; BMJ: Immobilienkauf und Notariat. Abruf und redaktionelle Prüfung am 20.09.2026; die genannten Stellen sind nicht an EBImmo beteiligt.
Warnsignale und professionelle Klärung
Vertragsbindung und Widerruf im Zweifel vor Unterschrift rechtlich prüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdient ein Konflikt zwischen Nachweistätigkeit und Laufzeitklausel, weil daraus eine Frist-, Kosten- oder Nutzungsfrage entstehen kann. Für Provisionsfälligkeit trennt die Akte sichtbare Beobachtung, dokumentierte Tatsache und fachliche Bewertung. EBImmo nimmt keine Objektbewertung oder Vertragsberatung vor. Sobald die Tragweite von Aufwendungsersatz von Auslegung, Messung oder persönlicher Finanzlage abhängt, wird die passende notarielle, rechtliche, steuerliche, finanzielle oder bautechnische Expertise vor der Bindung eingeholt.
Ergebnis nachvollziehbar festhalten
Die Abschlussnotiz nennt für Alleinauftrag den gesicherten Stand, für Vermittlungstätigkeit die noch offene Frage und für Laufzeitklausel den spätesten Klärtermin. Zusätzlich hält sie fest, welche Unterlage die Aussage trägt und wer sie bestätigt hat. Fehlt der Beleg zu Aufwendungsersatz, lautet der Status ausdrücklich „offen“; ein pauschaler Sicherheitsaufschlag ersetzt die Klärung nicht. Auf diese Weise bleibt später erkennbar, warum der Punkt akzeptiert, als Vertragsbedingung formuliert, neu verhandelt oder zum Abbruchkriterium gemacht wurde.
Verwandte Akten
- Immobilienverkauf vorbereiten – Ordnet Unterlagen, Zustand, Zielgruppe, Zeitplan und Verantwortlichkeiten.
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